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Nachweis fürs Finanzamt
Mit einer Zuwendungsbestätigung kannst du deine Spende von der Steuer absetzen
Zuwendungsbestätigungen für das Finanzamt – Die Liebenzeller Mission und die Förderstiftung der Liebenzeller Mission sind wegen Förderung gemeinnütziger und religiöser Zwecke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit, deswegen können wir für die uns zugewendeten Spenden sogenannte Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen. Deine Spende ist so steuerlich abzugsfähig. Ab einer Spende von mind. 50 EUR erhältst du am Beginn des Folgejahres eine Spendenquittung. Wenn du uns deine Zustimmung erteilst, erhältst du auch gerne weitere Informationen über unsere Arbeit. Hierzu erhälst du nach deiner Erstspende eine sogenannte „Dankeskarte“ mit der du deine Zustimmung erteilen kannst.
Hilfe für Menschen ohne Lobby
Die Aktion „Weltweit Hoffnung schenken“ setzt sich für benachteiligte Menschen ein, die in Ländern leben, die nicht im Fokus der Weltöffentlichkeit stehen. Sie brauchen besonders unsere Hilfe. Deshalb unterstütze ich gerne die Aktion.
Bettina Heckh – Projektleiterin