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Nachweis fürs Finanzamt
Mit einer Zuwendungsbestätigung kannst du deine Spende von der Steuer absetzen
Zuwendungsbestätigungen für das Finanzamt — Die Liebenzeller Mission und die Förderstiftung der Liebenzeller Mission sind wegen Förderung gemeinnütziger und religiöser Zwecke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit, deswegen können wir für die uns zugewendeten Spenden sogenannte Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen. Deine Spende ist so steuerlich abzugsfähig. Wenn du im Jahr mindestens 50 Euro spendest, uns deine Adresse vorliegt und du nichts anderes vermerkt hast, erhältst du automatisch das 6 x jährlich erscheinende Infoschreiben „Meine Mission“ sowie zu Beginn des folgenden Kalenderjahres deine Spendenbescheinigung.
Hilfe für Menschen ohne Lobby
Die Aktion „Weltweit Hoffnung schenken“ setzt sich für benachteiligte Menschen ein, die in Ländern leben, die nicht im Fokus der Weltöffentlichkeit stehen. Sie brauchen besonders unsere Hilfe. Deshalb unterstütze ich gerne die Aktion.
Bettina Heckh – Projektleiterin