Spendenbescheinigung

Nachweis fürs Finanzamt

Mit einer Zuwendungsbestätigung kannst du deine Spende von der Steuer absetzen

Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen für das Finanz­amt – Die Lie­ben­zel­ler Mis­si­on und die För­der­stif­tung der Lie­ben­zel­ler Mis­si­on sind wegen För­de­rung gemein­nüt­zi­ger und reli­giö­ser Zwe­cke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Kör­per­schafts­steu­er­ge­set­zes von der Kör­per­schafts­steu­er befreit, des­we­gen kön­nen wir für die uns zuge­wen­de­ten Spen­den soge­nann­te Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen (Spen­den­be­schei­ni­gun­gen) zur Vor­la­ge beim Finanz­amt aus­stel­len. Dei­ne Spen­de ist so steu­er­lich abzugs­fä­hig. Ab einer Spen­de von mind. 50 EUR erhältst du am Beginn des Fol­ge­jah­res eine Spen­den­quit­tung. Wenn du uns dei­ne Zustim­mung erteilst, erhältst du auch ger­ne wei­te­re Infor­ma­tio­nen über unse­re Arbeit. Hier­zu erhälst du nach dei­ner Erst­spen­de eine soge­nann­te „Dan­kes­kar­te“ mit der du dei­ne Zustim­mung ertei­len kannst.

Hilfe für Menschen ohne Lobby

Die Akti­on „Welt­weit Hoff­nung schen­ken“ setzt sich für benach­tei­lig­te Men­schen ein, die in Län­dern leben, die nicht im Fokus der Welt­öf­fent­lich­keit ste­hen. Sie brau­chen beson­ders unse­re Hil­fe. Des­halb unter­stüt­ze ich ger­ne die Aktion. 

Bet­ti­na Heckh – Projektleiterin

Umfrage

dein Feedback zur Neuen Seite