Das TPI-Studium qualifiziert für berufliche Tätigkeiten in pädagogischen Handlungsfeldern, z. B. als • Kinder- und Jugendreferenten bei christlichen Gemeinden und Verbänden • Bildungsreferenten in der Jugend- und Erwachsenenbildung (für leitende Tätigkeiten in der Erwachsenenbildung kann ein weiterführender Master erforderlich werden) • Pädagogische Fachkräfte in (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs sind als pädagogische Fachkräfte im Sinne von § 72 SGB VIII in Verbindung mit § 21 LKJHG Baden-Württemberg anerkannt (siehe Fachkraftliste des KVJS BadenWürttemberg). Damit sind sie insbesondere für Tätigkeiten in erlaubnispflichtigen Einrichtungen nach § 45 SGB VIII qualifiziert, darunter stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung, Einrichtungen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII und SGB IX sowie Wohnheime und Internate. Mit der entsprechenden Modulwahl können auch Qualifizierungen in der Religionspädagogik und der Erlebnispädagogik erlangt werden. (Details dazu auf S. 7) Studienkonzept B.A. Theologie/Pädagogik im interkulturellen Kontext 8 Berufliche Perspektiven
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