4.3.2 Hilfe für Täter Der Arbeitgeber ist sich bewusst, dass auch Täter therapeutische Behandlung bzw. Seelsorge und fachliche und rechtliche Beratung benötigen. Das Wohl des Opfers und die Interessen der Liebenzeller Mission gGmbH und der Christliche Gästehäuser Monbachtal gGmbH stehen aber über den Interessen des Täters/der Täterin. 4.4 Unbegründeter Verdacht Sollte der Untersuchungsausschuss zu dem Schluss kommen, dass der Verdacht unbegründet war, müssen alle Beteiligten darüber informiert werden, damit der/die zu Unrecht Beschuldigte entlastet wird. Sollte ein unbegründeter Verdacht aus irgendwelchen Gründen öffentlich geworden sein, muss der/die zu Unrecht Beschuldigte durch eine klare öffentliche Stellungnahme von der Missionsleitung bzw. Geschäftsleitung entlastet werden. 5. Mitarbeiter und Partnerorganisationen im Ausland a) Mitarbeiter im Ausland In der Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Ausland achtet die Liebenzeller Mission gGmbH darauf, dass diese Richtlinien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen von Mitarbeitenden, die zu diesen Organisationen entsandt oder versetzt werden, ebenfalls beachtet werden. Sexuelle Gewalt von Deutschen, die im Ausland stattfindet, kann im Einzelfall auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. b) Partnerorganisationen Die Liebenzeller Mission wirkt darauf hin, dass Partnerorganisationen, mit denen sie zusammenarbeitet, für dieses Thema sensibilisiert werden und dazu angeregt werden, eigene Kinder- und Jugendschutzrichtlinien zu erarbeiten.
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