Testamentsspende

Über den Tod hinaus helfen

Mit einem Testament Gottes Liebe weitergeben

Was bleibt, wenn ich gehe? Die­se Fra­ge stellt sich wohl jeder Mensch ein­mal. Oft steht bei die­sen Über­le­gun­gen die Ver­sor­gung und Absi­che­rung der Hin­ter­blie­be­nen, ins­be­son­de­re des Part­ners, der Kin­der und der Enkel im Vor­der­grund. Aber wie kön­nen neben dem eige­nen Ver­mö­gen auch die eige­nen Wer­te wei­ter­ge­ge­ben werden?

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Was mit Ihrem Lebens­werk nach Ihrem Tod geschieht, soll­ten Sie ent­schei­den! Wenn Sie Ihren letz­ten Wil­len nicht for­mu­lie­ren, tritt die gesetz­li­che Erb­fol­ge in Kraft. Des­halb emp­fiehlt es sich, bei­zei­ten Rege­lun­gen vor­zu­neh­men, vor allem, wenn Sie kei­ne leib­li­chen Erben oder Ver­wand­ten haben. Wo kei­ne leben­den Ver­wand­ten vor­han­den sind und der Nach­lass nicht durch ein Tes­ta­ment gere­gelt ist, tritt der Staat als Erbe ein.

Ein Tes­ta­ment bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, Ihren Nach­lass nach Ihren Wün­schen zu regeln, die Liebs­ten abzu­si­chern und dar­über hin­aus dafür Sor­ge zu tra­gen, dass das, was Ihnen wich­tig war, wei­ter­ge­hen kann: Mit einer Tes­ta­ments­spen­de an die Lie­ben­zel­ler Mis­si­on kön­nen Sie sicht­ba­re Spu­ren über das eige­ne Leben hin­aus hin­ter­las­sen und Segen wei­ter­ge­ben. Das ver­erb­te Ver­mö­gen kommt in vol­ler Höhe den Men­schen zugu­te, für die wir uns ein­set­zen, weil wir als gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­ti­on kei­ne Erb­schafts­steu­er zah­len. Mit einem Ver­mächt­nis an die Lie­ben­zel­ler Mis­si­on hin­ter­las­sen Sie mehr als mate­ri­el­le Wer­te – Sie ermög­li­chen, dass unse­re Mis­sio­na­re wei­ter mit Gott von Mensch zu Mensch unter­wegs sein kön­nen und so die Fro­he Bot­schaft, Hoff­nung und Ret­tung in die­se Welt brin­gen können.

Richtig vererben

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Das The­ma „Rich­tig ver­er­ben“ ist kom­plex und wir emp­feh­len Ihnen, sich von einem Notar, Steu­er­be­ra­ter oder Anwalt bera­ten zu las­sen. Ers­te Ein­bli­cke und nütz­li­che Tipps bie­tet Ihnen unse­re Bro­schü­re „Rich­tig ver­er­ben – was Sie wis­sen soll­ten“. Selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir Ihnen aber auch ger­ne für ein unver­bind­li­ches Gespräch oder Ihre Fra­gen zur Verfügung. 

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Hans Gerhard Gengenbach

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