LIEBENZELLER MISSION | SATZUNG

- 2 - § 3 Gegenstand des Unternehmens 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts“ steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Zweck Gesellschaft ist: a) die Förderung der christlichen Religion; b) die Förderung der Wissenschaft und Forschung; c) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; d) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; e) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; f) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; g) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; h) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; i) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die missionarisch-evangelistische Verkündigung des Wortes Gottes weltweit mit dem Ziel, viele Menschen zu Jüngern Jesu zu machen und der Gemeinde Jesu Christi zuzuführen; b) den Dienst der Unterweisung und der Seelsorge – entsprechend der Heiligen Schrift, um Gläubige zuzurüsten, zu stärken, zurechtzubringen und zu trösten; c) den diakonischen Dienst an Alten, Kranken, Behinderten, Flüchtlingen und Gefährdeten in der Liebe Jesu Christi; d) die Förderung und Verbreitung der christlichen Botschaft durch Wort, Schrift, Bild und Ton, sowie über elektronische Medien;

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