Richtig vererben – was Sie wissen sollten

Wann wird eine Erbschaftsteuer fällig? Je weitläufiger die Begünstigten mit Vererbenden verwandt sind, desto mehr Steuern fallen an. Zurzeit beträgt der Freibetrag für Begünstigte, die nicht näher oder gar nicht mit der Erblasserin oder dem Erblasser verwandt sind, 20.000 Euro. Wird ein Erbe ganz oder zum Teil an eine gemeinnützige Stiftung gespendet (wie z. B. an die Förderstiftung der Liebenzeller Mis- sion), entfällt dafür die Erbschaftssteuer (§ 29 Erbschaftssteuer- gesetz).

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