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Unsere Teilnahmebedingungen (AGB)

8. Zuschüsse

8.1.    Der RV übernimmt keine Gewähr für die Gewährung von Zuschüssen. Die Rechtsverbindlichkeit des abgeschlossenen Reisevertrages wird nicht dadurch berührt, dass  Zuschüsse nicht oder nicht im erwarteten Umfang gewährt werden.


8.2.    Den RV treffen ohne besondere Vereinbarung keine Informationspflichten über Art, Umfang und Voraussetzung der Gewährung von Zuschüssen.


8.3.    Insbesondere berechtigt die nicht oder nicht vollständige Gewährung erwarteter oder von Dritter Seite zugesagter oder in Aussicht gestellter Zuschüsse den TN nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag.


8.4.    Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit, als die Gewährung der Zuschüsse ausdrücklich zur Vertragsgrundlage gemacht wurde oder den RV an der Nichtgewährung ein Verschulden trifft.