8.1. Der RV kann den Reisevertrag kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leiter verstößt.
8.2. Der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt, auf Kosten des TN die vorzeitige Rückreise zu veranlassen – bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten. Der RV behält den vollen Anspruch auf den Reisepreis, erstattet jedoch ersparte Aufwendungen sowie Rückzahlungen der Leistungsträger, sobald und soweit er diese vom Leistungsträger erhält.
8.3. Der RV kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen einer in der allgemeinen oder konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl (siehe „Besondere Hinweise“) nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den RV muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt des RV später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus ihrem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch RV dieser gegenüber geltend zu machen.
8.4. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der TN auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.