4. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Teilnahmebestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Kataloges unter Maßgabe sämtlicher im Katalog enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
4.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Bus- und Fluggesellschaften), Reisevermittler und Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
4.3 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.
4.4 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Freizeit nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der TN berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
