3.1. Mit Vertragsschluss – also Zugang der Teilnahmebestätigung und nach Übergabe des Sicherungsscheins gemäß BGB § 651k – wird, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, mindestens aber € 25,-, jedoch nicht mehr als € 250,- pro TN fällig. Die Anzahlung wird voll auf den Freizeitbetrag angerechnet.
3.2. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und die Freizeit nicht mehr aus den in 8.3 genannten Gründen abgesagt werden kann.