3. Anzahlung, Restzahlung
3.1 Mit Vertragsschluss (also Zugang der Anmeldebestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird, soweit im Einzelfall (insbesondere bei geschlossenen Gruppen) nichts besonders vereinbart wird, eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, oder auch ein Betrag, der in der jeweiligen Reiseausschreibung konkret bezeichnet ist, jedoch nicht mehr als € 250,- pro TN fällig und ist - am besten mit dem zugesandten Überweisungsträger - auf das angegebene Konto des RV zu leisten. Die Anzahlung wird voll auf den Freizeitbetrag angerechnet.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart und der Sicherungsschein übergeben ist, spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 11.1 abgesagt werden kann.
3.3 Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung nicht fristgerecht beim RV ein, so ist dieser berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. dieser Reisebedingungen zu belasten.
3.4 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf die Aushändigung der Reiseunterlagen und die Erbringung der Reiseleistungen.
3.5 Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt bei Freizeiten, die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtungen einschließen und deren Preis pro TN € 75,- nicht übersteigt.
