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Unsere Teilnahmebedingungen (AGB)

13. Verjährung, Datenschutz

13.1. An­sprü­che des TN ge­gen­über dem RV, gleich aus wel­chem Rechts­grund - je­doch mit Aus­nah­me der An­sprü­che des Rei­sen­den aus un­er­laub­ter Hand­lung - ver­jäh­ren nach ei­nem Jahr ab dem ver­trag­lich vor­ge­se­henen Rück­rei­se­da­tum.


13.2. Schwe­ben zwi­schen dem TN und dem RV Ver­hand­lun­gen über gel­tend ge­mach­te An­sprü­che oder die den An­spruch be­grün­den­den Um­stän­de, so ist die Ver­jäh­rung ge­hemmt bis der TN oder der RV die Fort­set­zung der Ver­hand­lun­gen ver­wei­gert. Die vor­be­zeich­ne­te Ver­jäh­rungs­frist von ei­nem Jahr tritt frü­hes­tens 3 Mo­na­te nach dem En­de der Hem­mung ein.


13.3. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und gespeichert.