10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1 Im Katalog, den Infobriefen und ggf. in einem Sonderprospekt informiert der RV über die für die Reise notwendigen vorbezeichneten Vorschriften, Formalitäten und die zur Erlangung erforderlicher Dokumente eventuell zu beachtenden Fristen.
10.2 Ohne besondere Mitteilung an den RV wird dabei unterstellt, dass der TN deutscher Staatsbürger ist und keine Besonderheiten (Doppel-Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw.) vorliegen.
10.3 Treten Änderungen dieser Vorschriften gegenüber den Katalogangaben ein, wird der RV den TN hierüber vor seiner Teilnahmebestätigung unterrichten.
10.4 Für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften ist der TN selbst verantwortlich.
10.5 Alle Kosten und Nachteile, die dem TN aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des RV bedingt sind.
10.6 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch dann, wenn die Beschaffung vom RV übernommen wird, es sei denn, dass die Verzögerung vom RV zu vertreten ist.
