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Unsere Teilnahmebedingungen (AGB)

1. Vertragsschluss

1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, telefonisch, mündlich, per Fax, per eMail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der TN – bei Minderjährigen vertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter und diese(r) selbst – dem jeweiligen RV der Freizeit den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller im Reisekatalog enthaltenen Informationen und Hinweise verbindlich an.


1.2 Es ist das Ziel des RV, behinderten Personen die Teilnahme an Freizeiten zu ermöglichen, soweit dies nach der Art der Freizeit und insbesondere den Gegebenheiten der Anreise und der Unterkunft in Betracht kommt. Hierzu sind jedoch genau Angaben zur Art  und Umfang der Behinderung und den speziellen Bedürfnissen des Behinderten in der Anmeldung (nicht erst nach der Teilnahmebestätigung, vor Freizeitbeginn oder später) unbedingt erforderlich. Dasselbe gilt bei andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.


1.3 Der Reisevertrag kommt – bei Minderjährigen mit diesem selbst und daneben mit dem/den gesetzlichen Vertreter(n) – ausschließlich durch den Zugang der schriftlichen Teilnahmebestätigung, bei kurzfristigen Buchungen auch durch eine mündliche oder telefonische Mitteilung, des RV an den TN, bzw. den/die gesetzlichen Vertreter zustande und führt zum rechtsverbindlichen Reisevertrag, unabhängig davon, ob eine Anzahlung geleistet wird, oder nicht. Erfolgt die Teilnahmebestätigung mündlich oder telefonisch, so erhält der Teilnehmer bei Anmeldungen, die früher als 7 Werktage vor Freizeitbeginn erfolgen, eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übersandt.


1.4 Weicht die Anmeldebestätigung des RV von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das dieser 10 Tage ab Datum der Anmeldebestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN dieses durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder Reiseantritt annimmt.


1.5 Bei der Anmeldung mehrerer TN durch einen einzelnen TN hat der Anmeldende für die Verpflichtungen aller mitangemeldeten TN aus dem Reisevertrag einzustehen, soweit der diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung im Anmeldeformular übernommen hat.