Sie sind hier: Home / Freizeiten & Reisen / BESONDERE HINWEISE / Versicherungen
 
.

Versicherungen

Unsere Freizeiten sind nach dem Pauschalreiserecht (BGB § 651) abgesichert. Auf der Rückseite der Freizeit-/Reisebestätigung ist der Sicherungsschein aufgedruckt.

Im Freizeitbetrag ist eine subsidiäre Haftpflicht- und Unfallversicherung eingeschlossen.

Unsere Teilnehmerpreise enthalten keine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung. Wir empfehlen dringend innerhalb von 21 Tagen nach Datum der Reisebestätigung den Abschluss einer solchen Versicherung. Wir bitten, den Krankenversicherungsschutz für das Reiseland zu überprüfen und ggf. eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Der Reisebestätigung wird ein passendes Versicherungsangebot beigelegt, welches auf die Freizeitart abgestimmt ist.