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Spenden

Steuerliche Detailangaben

Die Liebenzeller Mission ist wegen Förderung gemeinnütziger und religiöser Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Calw-Hirsau, Steuer-Nr. 45069/00528 vom 23.10.2007 für das Jahr 2006 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Der Freistellungsbescheid wird jeweils immer nur nachträglich für abgeschlossene und beim Finanzamt eingereichte Buchungsjahre erteilt.

 

Für die uns zugewendeten Spenden können wir Zuwendungsbestätigungen zur Förderung gemeinnütziger, religiöser oder zum Teil auch mildtätiger Zwecke, gegebenenfalls auch im Ausland, (im Sinne der Anlage 1 - zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer -Durchführungsverordnung - Abschnitt A Nr. 1, 2, 4, 6, 7, und 12) ausstellen.

 
Die Förderstiftung der Liebenzeller Mission ist wegen Förderung gemeinnütziger und religiöser Zwecke nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Calw-Hirsau, Steuer-Nr. 45068/17402 vom 11. 07. 2007 für das Jahr 2006 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.

 

Die von uns ausgestellten Zuwendungsbestätigungen bescheinigen das Spenden nur zur Förderung religiöser und gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Anlage 1 - zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - Abschnitt A Nrn. 1, 2, 4, 6, 7 und 12 gegebenenfalls auch im Ausland verwendet werden.