Liebenzeller Mission und Förderstiftung - Möglichkeiten des Spendenabzugs
Die Liebenzeller Mission und die Förderstiftung der Liebenzeller Mission sind wegen Förderung gemeinnütziger und religiöser Zwecke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. Für die uns zugewendeten Spenden können wir sogenannte "Zuwendungsbestätigungen" zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen.
>> Steuerliche Detaillinformationen finden Sie hier.
Wichtig: Zuwendungsbestätigungen müssen sehr sorgfältig aufbewahrt werden. Die einmal mit Zuwendungsbestätigung bestätigten Spenden dürfen nicht noch einmal am Jahresende in einer Sammelbestätigung enthalten sein.
Die Spenden an die Förderstiftung können genauso zweckbestimmt gegeben werden wie bei der Liebenzeller Mission.
Wie hoch werden Spenden beim Finanzamt berücksichtigt?
Hier ist zu beachten, dass es rückwirkend zum 01.01.2007 eine Änderung gegeben hat. Für alle Spenden im Jahr 2007 gibt es eine Wahlmöglichkeit zwischen neuem und alten Recht.
Die neue Regelung
Ab dem Jahr 2007 können Spenden an gemeinnützige Organisationen (auch Stiftungen) bis zu 20% des „Gesamtbetrages der Einkünfte“ in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden.
Beispiel:
Hans Spender hat Jahreseinkünfte von 30.000 Euro und hat 3.500 Euro gespendet. Das Finanzamt wird ab 2007 Spenden bis 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte, also bis maximal 6.000 Euro, als Sonderausgabe akzeptieren. Die Spenden werden vor der Steuerberechnung von den Einkünften abgezogen, so dass in diesem Beispiel nur noch 26.500 Euro versteuert werden.
Es wird nicht (mehr) unterschieden, ob die dem Finanzamt vorgelegte Spendenquittung von der Liebenzeller Mission oder von der Förderstiftung der Liebenzeller Mission stammt.
Durch die neue Regelung wurden die Möglichkeiten der Spendenabzüge wesentlich vereinfacht. Allerdings kann die Obergrenze auch schnell mal erreicht sein. Das kommt bei einzelnen Spendern vor, wenn sie z.B. nach einem hohen Liquiditätszufluss (großer Verkaufserlös, fällig gewordene Lebensversicherung, …) einen höheren Betrag spenden wollen. Aber in diesen Fällen kann der nicht mehr in Anspruch genommene Spendenabzug in die Folgejahre vorgetragen werden.
Die alte Regelung
Diese alte Regelung kann wahlweise noch bei der Steuererklärung für 2007 in Anspruch genommen werden. Spenden an eine gemeinnützige Organisation wurden bisher bis maximal 5% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuermindernd berücksichtigt. In dem obigen Beispiel mit 30.000 Euro Jahreseinkünften wären das maximal 1.500 Euro.
Zusätzlich zu diesen 5% konnten Spenden an eine Stiftung, also an die Förderstiftung der Liebenzeller Mission, getätigt werden. Dabei gab es als Obergrenze keinen Prozentwert, sondern den Fixbetrag von maximal 20.450 Euro. Deshalb war bei hohen Spenden die Förderstiftung steuerlich günstiger.
Hinweis:
Die vorgenannten Zahlenbeispiele sind nur eine vereinfachte Darstellung eines Teilbereiches des Themas Spenden und Steuern. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Bei Großspenden gelten noch weitere Regelungen und Möglichkeiten über die wir Sie gerne informieren. Allerdings sollte auch hier im Blick auf die persönlichen Einkunftsverhältnisse ein Steuerberater hinzugezogen werden.
